Martial Arts
AGB
1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis (nachfolgend auch «Mitgliedschaft») zwischen der Artes Sportakademie GmbH und dem Mitglied (bei Minderjährigen: dessen gesetzliche*r Vertreter*in).
Änderungen der AGB können den Mitgliedern vor Inkrafttreten schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand und Mitgliedschaft
Die Artes Sportakademie bietet Kampfsporttraining in verschiedenen Disziplinen für Erwachsene und Kinder an.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Änderungen im Trainingsplan, bei Trainern oder Kursinhalten sind zulässig und berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Mitgliedsgebühr.
Die Anzahl Teilnehmer pro Training kann begrenzt werden. Ist die maximale Anzahl Teilnehmer erreicht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Training.
3. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Artes Sportakademie bietet Mitgliedschaften mit verschiedenen Mindestlaufzeiten an. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die bereits vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn nicht spätestens 1 Monat vor Vertragsende schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, gekündigt wird.
4. Betreute Einstiegsphase
Interessierte können an einem kostenlosten Probetraining teilnehmen.
Bei Neueintritt findet eine betreute Einstiegsphase statt, die grundsätzlich ein Monat dauert. Hierfür wird ein Zusatzbetrag in der Höhe von CHF 100.00 verrechnet. Dieser Betrag entfällt, wenn der Vertrag direkt am Tag des Probetrainings abgeschlossen wird („Tag-1-Angebot“).
5. Beiträge und Zahlungsmodalitäten
Für jede Mitgliedschaft ist ein Entgelt geschuldet («Beitrag»). Dieser ist jeweils im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit zu entrichten. Eine Rückzahlung des Beitrags ist ausgeschlossen.
Der Beitrag ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug. Zahlungsverzug kann zur Sperrung der Trainingsteilnahme führen.
Nach einer ersten kostenlosen Zahlungserinnerung wird dem Mitglied für jede Mahnung CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
6. Vertragsunterbruch (Sistierung)
Eine Sistierung ist bei Krankheit oder Unfall möglich, sofern mit ärztlichem Zeugnis die Sportunfähigkeit für mindestens ein Monat nachgewiesen werden kann.
Die Mitgliedschaft kann mindestens 1, maximal 6 Monate, sistiert werden. Die Vertragsdauer verlängert sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch entsprechend der Sistierungsdauer. Eine Rückzahlung des Beitrags ist ausgeschlossen.
7. Teilnahmebedingungen
Das Mitglied (bzw. der gesetzliche Vertreter) bestätigt, dass es sporttauglich ist und teilt allfällige gesundheitliche Einschränkungen vor Trainingsbeginn mit.
Training unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist untersagt und kann zum Trainingsausschluss führen.
Die Teilnahme am regulären Training setzt voraus, dass die Mitglieder die von der ARTES Sportakademie GmbH definierte offizielle Trainingskleidung tragen.
Die Teilnahme ist ferner insbesondere bei Krankheitssymptomen, Verdacht auf ansteckende Erkrankungen oder behördlich angeordneter Quarantäne nicht gestattet.
Erlernte Techniken dürfen ausserhalb des Trainings nur im Rahmen der gesetzlichen Notwehr angewendet werden. Bei mutwilliger oder missbräuchlicher Anwendung von Kampftechniken ausserhalb des Trainings können Mitglieder vom Training ausgeschlossen werden.
Im Falle einer Trainingsunfähigkeit des Trainingsleiters wird wenn möglich ein Ersatzleiter organisiert. Das Training kann abgesagt werden.
In jedem Fall ist eine Rückzahlung des Beitrags ausgeschlossen.
8. Betriebsferien
Im Sommer und Winter können Betriebsferien stattfinden. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Training, Vertragsverlängerung oder Rückerstattung von Beiträgen.
Die Kindertrainings pausieren während den offiziellen Schulferien der Gemeinde Kriens. Auch hier besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mitgliedschaft oder Rückvergütung.
An den offiziellen Feiertagen der Gemeinde Kriens finden keine Trainings statt. Auch in diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf Ersatzlektionen, Vertragsverlängerung noch Rückerstattung.
9. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass während des Trainings Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt und für interne Zwecke sowie Marketing (online & offline) genutzt werden dürfen.
10. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung der Artes Sportakademie ausgeschlossen.
Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mitglieder sind dafür verantwortlich, dasss sie eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung haben.
Die empfohlene Schutzausrüstung (Zahnschutz, Handschuhe, Schienbeinschoner, Bandagen, Kopfschutz, Ellenbogenschoner und Tiefschutz etc.) ist zu tragen.
Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
11. Kommunikation
Die Artes Sportakademie kann Informationen zum Trainingsbetrieb per E-Mail, WhatsApp oder über die SportsNow-App übermitteln. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Kommunikationsform einverstanden.
12. Verhalten und Hausordnung
Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln des Kampfsports, der Weisungen der Trainer sowie der Hausordnung am Trainingsort.
Bei Verstössen kann die Artes Sportakademie das Mitglied vom Training ausschliessen. Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
13. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung auf www.mwta-luzern.ch/datenschutz.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.